Sie möchten sich über das Thema Scheidungsimmobilien informieren? Wir von Alpen-Immo klären für Sie die wichtigsten Fragen in Bezug auf den richtigen Umgang mit Scheidungsimmobilien und geben Ihnen einen Überblick über die verschiedenen Möglichkeiten der Immobilienverwaltung.
Der Begriff Scheidungsimmobilie beschreibt eine Immobilie, die von beiden Ehepartnern bis zur Trennung gemeinsam bewohnt wurde und nun zum Verkauf steht. Eigentümer der Immobilie ist derjenige, dessen Name im Grundbuch eingetragen ist.
Sind beide Eheleute vermerkt, gestaltet sich die Aufteilung der Scheidungsimmobilie etwas schwieriger – vor allem, wenn kein Ehevertrag vorliegt.
In einem Ehevertrag werden Regelungen zur Teilung des Hausrats, einschließlich der Themen Ehegattenunterhalt, Versorgungs- und Zugewinnausgleich sowie Erb- und Umgangsrecht festgelegt. Unter Berufung auf den Ehevertrag fällt es im Scheidungsfall leichter zu entscheiden, in welcher Form der Nicht-Eigentümer entschädigt wird oder welche Teile der Scheidungsimmobilie ihm zugesprochen werden. Wurde kein Ehevertrag abgeschlossen, erfolgt die Aufteilung der Immobilie unter Berücksichtigung des Zugewinns. Demnach erhält jeder Partner fünfzig Prozent der Scheidungsimmobilie beziehungsweise des Verkaufserlöses.
1. Realteilung: Die Realteilung bietet sich bei ausreichend großen Immobilien an, wenn beide Parteien nach der Trennung in zwei getrennten Wohnbereichen in der Scheidungsimmobilie wohnen bleiben möchten.
2. Vermietung: Sind sich beide Parteien einig, stellt eine Vermietung eine gute Lösung dar, um regelmäßige Mieteinnahmen zu generieren und gegebenenfalls Zeit für einen späteren Verkauf zu gewinnen.
3. Wertausgleich: Möchte nur eine Partei in der Scheidungsimmobilie wohnen bleiben, ist sie dazu verpflichtet, der ausziehenden Partei einen Wertausgleich zu zahlen, der 50 Prozent des Immobilienwertes entspricht.
4. Allgemeine Gütertrennung: Eine allgemeine Gütertrennung setzt eine Veräußerung der Scheidungsimmobilie voraus und schafft klare Eigentums- und Vermögensverhältnisse, da der Verkaufserlös fair untereinander aufgeteilt wird.
5. Schenkung: Bei einer Schenkung stellen beide Parteien ihre eigenen Interessen zurück und übertragen die bereits abbezahlte Scheidungsimmobilie an den Nachwuchs, wodurch die Immobilie in Familienbesitz bleibt.
Die gemeinsame Immobilie ist mit vielen Emotionen verbunden. Unabhängig davon, wie lange die Ehe Bestand hatte, sind zudem oft Kinder im Spiel, die bei einer Einigung berücksichtigt werden müssen. Hinzu kommt, dass eine Trennung aufgrund der Tragweite der Entscheidung selten leichtfertig getroffen wird. Steht der Entschluss jedoch fest, sind beide Partner gewillt, die Immobilie möglichst schnell zu einem angemessenen Preis zu verkaufen, was den persönlichen Druck zusätzlich erhöht.
Ein einfühlsamer und verständnisvoller Makler wie Alpen-Immo ist in emotionalen Ausnahmesituationen besonders geübt und schafft es, eine Einigung erzielen, die im Sinne beider Parteien ist.
Sie wünschen sich weiterführende Informationen zur Verwaltung von Scheidungsimmobilien und möchten eine fachkundige Beratung einholen? Wir von Alpen-Immo unterstützen Sie auch in schweren Zeiten und freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass wir keine Rechtsauskünfte oder steuerliche Beratung geben. Gerne empfehlen wir Ihnen entsprechende Partner oder Kanzleien aus der Region.