Immobilie geerbt: Wie geht es weiter?

Sie möchten sich über das Thema Erbschaftsimmobilien informieren? Wir von Alpen-Immo klären für Sie die wichtigsten Fragen in Bezug auf den richtigen Umgang mit Erbimmobilien und geben Ihnen einen Überblick über die verschiedenen Möglichkeiten der Immobilienverwaltung.

Immobilie geerbt –  was nun?

Mann sitzt am Schreibtisch und unterzeichnet Dokument

Der Verlust eines geliebten Menschen wiegt schwer und stellt die Hinterbliebenen vor viele Herausforderungen. Umso wichtiger ist es da, auf die fachkundige Hilfe eines zuverlässigen Immobilienmaklers wie Alpen-Immo zu vertrauen, der Ihnen in dieser emotionalen Ausnahmesituation beratend zur Seite steht und Möglichkeiten zur Verwaltung der Erbimmobilie aufzeigt.

Gerne übernehmen wir für Sie auch die Vermittlung von Entrümpelungs- oder Umzugsunternehmen, die Ihnen beim Ausräumen der Immobilie behilflich sind und richten die Erbschaftsimmobilie mittels verkaufsförderndem Home-Staging für einen reibungslosen Vermarktungserfolg für Sie her.

Muss man das Erbe annehmen oder kann man es ausschlagen?

Als Immobilienerbe sind Sie nicht zum Erbantritt verpflichtet. Wenn Sie das Erbe nicht antreten möchten, etwa weil die Immobilie verschuldet ist oder nicht Ihren Bedürfnissen entspricht, haben Sie sechs Wochen Zeit, das Erbe beim zuständigen Amtsgericht auszuschlagen.

Was muss man bei einem Erbantritt beachten?

Wenn Sie sich als Immobilienerbe für den Erbantritt entschieden haben, gilt es zunächst einige Formalitäten zu klären. Beantragen Sie zunächst einen Erbschein beim Nachlassgericht, um die Rechtsnachfolge nachweisen zu können. Nach Erhalt sollten Sie sich im Grundbuch binnen zwei Jahre nach Erbantritt als neuer Eigentümer eintragen lassen, um von der Gebührenfreiheit zu profitieren. Klären Sie zudem, welcher Erbschaftssteuerklasse Sie angehören und ob Sie infolgedessen erbschaftsteuerpflichtig sind oder Ihnen das Gesetz Steuerfreibeträge gewährt.

Was passiert, wenn es mehrere Erben gibt?

Person hält eine Tafel hoch, mit der Aufschrift Erbengemeinschaft

Wenn Sie eine Immobilie geerbt haben und es mehrere Erben gibt, sind Sie Teil einer Erbengemeinschaft. Diese verhindert, dass ein Erbe im Alleingang über die Erbschaftsimmobilie entscheiden kann und es die Zustimmung der Miterben braucht, um gemeinsam zu handeln. Erklärt sich allerdings ein Miterbe bereit, die Immobilie selbst zu nutzen, steht dieser in der Pflicht, seine Miterben auszuzahlen.

Werden sich die Erben untereinander nicht einig, droht in letzter Instanz eine langwierige Teilungsversteigerung, die nur in Ausnahmefällen zu empfehlen ist, da mit einer Zwangsversteigerung auch immer ein wirtschaftlicher Verlust einhergeht.

Welche Möglichkeiten hat man mit der Immobilie?

Sie können die Erbschaftsimmobilie selbst nutzen und bewohnen, vermieten, verkaufen oder gemeinsam mit Ihren Miterben Wohnungseigentum begründen. Während Sie bei einer Selbstnutzung von mindestens zehn Jahren von der Erbschaftssteuer befreit sind, generieren Sie mit einer Vermietung regelmäßige Einnahmen, die jedoch einkommensteuerpflichtig sind. Entscheiden Sie sich für einen Verkauf, sind Sie dank der erworbenen Liquidität in der Lage, bestehende Restschulden und Hypotheken zu tilgen, wohingegen die Gründung von Wohneigentum eine gemeinsame Verwaltung der Immobilie innerhalb der Erbengemeinschaft voraussetzt.

Sie wünschen sich weiterführende Informationen zur Verwaltung Ihrer Erbimmobilie oder möchten eine fachkundige Beratung einholen? Wir von Alpen-Immo übernehmen für Sie auch in emotional schwierigen Zeiten die Immobilienvermarktung und freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

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