Die neue Grundsteuerreform 2022

Durch die Grundsteuerreform 2022 müssen ca. 36 Millionen Grundstücke in Deutschland und davon etwa 6,5 Millionen im Freistaat Bayern neu bewertet werden. Eigentümer von unbebauten und bebauten Grundstücken, Wohnungen oder land- und forstwirtschaftlichen Betrieben sind deshalb aufgefordert, eine Grundsteuererklärung zwischen dem 1. Juli und 31. Oktober abzugeben.

Was Sie als Eigentümer über die Grundsteuerreform 2022 wissen sollten, erklären wir Ihnen hier.

 

Wie war die Situation bisher?

Bisher berechnete sich die Grundsteuer für ein Haus, eine Eigentumswohnung oder einen Betrieb auf Basis von veralteten Grundstückswerten. Wurde in den neuen Bundesländern die Grundsteuer anhand der Wertverhältnisse des Grundes aus dem Jahr 1935 ermittelt, waren für die alten Bundesländer die Wertverhältnisse von 1964 maßgeblich.

Warum wurde die Reform eingeleitet?

Da sich die realen Grundstückspreise seit 1935 bzw. 1964 extrem verändert haben, führte die alte Grundsteuerreform zu steuerlichen Ungleichbehandlungen. Aus diesem Grund erklärte das Bundesverfassungsgericht die Berechnungsgrundlagen für die Grundsteuer als verfassungswidrig. In seinem Urteil vom 10. April 2018 mahnte das Gericht deshalb die Reform der Grundsteuer durch den Gesetzgeber an.

Zur Umsetzung der Reform wurde eine 5-jährige Übergangsfrist angesetzt. Ab dem 1. Januar 2025 haben dann nur noch die neuen Grundstückswerte Gültigkeit.

Was ändert sich mit der Reform für Eigentümer?

Die Lage einer Immobilie ist der entscheidende Faktor zur Bemessung der Grundsteuer. Ist diese attraktiver geworden, müssen Eigentümer damit rechnen, eine höhere Grundsteuer als bisher zu zahlen. Mit einer Senkung der Grundsteuer können dagegen Immobilien- oder Grundstückseigentümer in strukturschwachen Gebieten rechnen.

Wichtig: Bayern hat von der sogenannten Öffnungsklausel Gebrauch gemacht und berechnet die neue Grundsteuer über ein wertunabhängiges Flächenmodell. So wird der automatische Anstieg der Grundsteuer verhindert.

Was müssen Eigentümer beachten?

Flurkarte mit rot markiertem Flustück

Eigentümer sind verpflichtet, eine Grundsteuererklärung zwischen dem 1. Juli und 31. Oktober an das Finanzamt über das Onlineportal Elster abzugeben. Diese beinhaltet Angaben zu folgenden Punkten:

  • Grundstücksgröße
  • Lage des Grundstücks
  • Bodenrichtwert
  • Art der Immobilie
  • Alter der Immobilie
  • Nutzfläche
  • monatliche Nettokaltmiete pro Quadratmeter

Die Grundsteuer in Bayern

Die Berechnung der Grundsteuer erfolgt in Bayern nach zwei Verfahren:

Grundsteuer A bei Betrieben der Land- und Forstwirtschaft

Für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft wird in Bayern das Bundesrecht angewandt. Dabei werden Grundstücke nach Ihrem Ertragswert bewertet.

Grundsteuer B bei Grundstücken des Grundvermögens

In Bayern bemisst sich die Grundsteuer bei unbebauten und bebauten Grundstücken nicht nach der Lage, sondern nach der Größe von Grund und Boden sowie dem Gebäude und dessen Nutzung.

Wichtig: Vermieter können die Kosten für die Grundsteuer auf ihre Mieter umlegen und bei einer Steuererhöhung diese mit den Betriebskosten verrechnen.

Sie haben Fragen zur Grundsteuer? Gerne stehen wir von Alpen-Immo Ihnen mit unserer umfassenden Expertise in steuerrechtlichen Fragen zur Verfügung und ermitteln bei Interesse den Wert Ihrer Immobilie – fundiert und transparent.

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