Sie haben mit weiteren Personen eine Immobilie geerbt? Dann geht es Ihnen wie vielen anderen Erben in Deutschland. In der Regel gibt es keinen Alleinerben, sondern mehrere Personen teilen sich das Erbe – man spricht von einer Erbengemeinschaft.
Das stellt alle Miterben vor eine Herausforderung: Sie müssen eine gemeinsame Entscheidung über die geerbte Immobilie treffen. Dabei ist Umsicht gefragt, um das Beste aus der Situation zu machen.
Unabhängig davon, ob der Erblasser ein Testament gemacht hat oder nicht, kann es nach den §§ 2032 bis 2041 BGB mehrere Erben geben. Der typische Fall ist, dass erwachsene Kinder einen Elternteil beerben. Häufig gehört dazu auch eine Immobilie in Form des Elternhauses, das dann in das Vermögen aller Erben übergeht. Schlägt ein Erbe die Erbschaft aus, wird dieser Erbteil automatisch unter den übrigen Erben aufgeteilt. Wichtig ist, dass ein Erbe nicht nur einen Teil der Erbschaft ausschlagen kann, sondern immer nur den gesamten Nachlass.
Wenn alle Miterben die Immobilie erben, können alle darüber entscheiden, was mit der Immobilie geschieht. Keiner der Erben hat diesbezüglich mehr Rechte als die anderen. Grundsätzlich haben die Erben folgende Möglichkeiten
Option 1 wird von den meisten Erbengemeinschaften bevorzugt, da der Verkauf der Immobilie in der Regel die meisten Vorteile bietet und unkompliziert ist. Jeder Erbe erhält seinen Anteil am Verkaufserlös und die Erbengemeinschaft kann aufgelöst werden. Bei einer Vermietung kann es zu Problemen kommen, da sich die Erben ständig über die Verwaltung der Immobilie abstimmen müssen. Option 3 kommt meist dann zur Anwendung, wenn einer der Erben die Immobilie behalten möchte. Er zahlt dann die anderen Erben aus. Dies setzt jedoch voraus, dass dieser Erbe über ausreichende finanzielle Mittel verfügt.
In Erbengemeinschaften kommt es leicht zu Streitigkeiten, die zu erheblichen finanziellen Verlusten führen können. Deshalb ist es wichtig, einen kühlen Kopf zu bewahren. So hat beispielsweise jeder Erbe das Recht, seinen geldwerten Anteil an der Immobilie einzufordern – notfalls über eine Zwangsversteigerung. Allerdings sind die Verkaufspreise bei einer Zwangsversteigerung niedriger als bei einem regulären Verkauf, so dass alle Beteiligten Geld verlieren. Damit Sie eine fundierte Entscheidung treffen können, ist ein fachgerechtes Verkehrswertgutachten ratsam, das bei etwaigen Streitigkeiten auch vor Gericht standhält.
Das Makler-Team der Alpen-Immo GmbH führt nur die Erstberatung durch und empfiehlt Ihnen, sich bei rechtlichen Fragen direkt an einen Fachanwalt und für ein Gutachten an einen zertifizierten Sachverständigen oder Gutachter zu wenden. Unsere Tipps und Hinweise stellen somit keine Rechtsberatung dar. Bei weiteren Fragen zum Immobilienkauf oder -verkauf stehen wir Ihnen wiederum gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns direkt!